Die Adoption im Inland

Die verschiedenen Formen der Inlandsadoption unterscheiden sich in

 

  • Inkognitoadoption
  • halboffene Adoption
  • offene Adoption

 

Bei der Inkognitoadoption lernen die leiblichen Eltern die Adoptiveltern nicht kennen und es besteht keinerlei Kontakt. Durch das Inkognito soll die Gründung der neuen Familie vor Einwirkungen von den leiblichen Eltern und Verwandten und das Kind vor einem Gefühl des Hin- und Hergerissenseins zwischen den leiblichen und annehmenden Eltern geschützt werden. Die leiblichen Eltern haben aber immer die Möglichkeit Briefe, Bilder oder ähnliches für das Kind zu hinterlegen. Diese Dokumente werden dann in der Adoptionsvermittlungsakte aufbewahrt.

 

Bei der halboffenen Adoption erfolgt der Informationsaustausch über das Jugendamt. Die leiblichen Eltern erhalten beispielsweise Bilder und Entwicklungsberichte über das zur Adoption freigegebene Kind. Ein direkter Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie besteht aber nicht.

 

Bei einer offenen Adoption besteht ein direkter Kontakt zwischen den Adoptiveltern und den leiblichen Eltern. Die leiblichen Eltern haben die Möglichkeit am Aufwachsen ihres Kindes teilzunehmen und das adoptierte Kind kennt seine Wurzeln.

 

 

Das Verfahren bei einer Inlandsadoption ist in verschiedene Schritte unterteilt:

 

  • Eignungsüberprüfung
  • das Vermittlungsverfahren
  • Adoptionspflegezeit
  • rechtsgültiger Beschluss über die Adoption

 

In Deutschland dürfen lt. Gesetz nur folgende Stellen Adoptionen durchführen:

 

  1. die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter
  2. die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter
  3. anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger

Voraussetzung für eine Eignungsüberprüfung ist eine Bewerbung der Adoptionswilligen. Nach Eingang der Bewerbung wird von Seiten der vorgenannten Stellen überprüft, ob Bewerber und Bewerberinnen den spezifischen Bedürfnissen eines Adoptivkindes gerecht werden können. Dazu werden unter anderem Persönlichkeit, Gesundheit, Erziehungsvorstellungen, Wohnverhältnisse und wirtschaftliche Verhältnisse geprüft. Die Eignungsprüfung durch das örtliche Jugendamt dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten.

 

Ein Vermittlungsverfahren kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen und erfordert viel Geduld. Grundsätzlich werden von den Vermittlungsstellen Eltern für ein Kind gesucht. Dementsprechend werden die persönlichen Umstände eines Kindes, das Alter und die bisherige Entwicklung bei der Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern besonders berücksichtigt. Ist man nach erfolgreicher Eignungsüberprüfung als Adoptionsbewerber anerkannt, hat man die Möglichkeit sich bundesweit bei allen zugelassenen Adoptionsvermittlungsstellen zu bewerben.

 

Wurde die Eignung der Bewerber festgestellt und steht ein Kind zur Adoption zur Verfügung, für das diese Bewerber als geeignetste Adoptiveltern erscheinen, so wird den Adoptionswilligen dieses Kind vorgeschlagen. Haben sich die künftigen Adoptiveltern für das Kind entschieden, lebt die Familie erst einmal in einer Zeit der "Adoptionspflege". Diese dauert in der Regel ein Jahr. Während dieser Zeit wird für das Kind ein Vormund bestellt.

 

Nach mindestens einem Jahr der Adoptionspflege, kann bei Gericht der Antrag auf Adoption gestellt werden. Unter Einbezug des Jugendamtes wird in einer Gerichtsverhandlung im positiven Fall ein rechtsgültiger Beschluss über die Adoption gefasst.

 

Kontakt

Vereinigung der Pflege- und Adoptiveltern im Landkreis Limburg - Weilburg e.V.
Neesbacher Str. 17

65597 Hünfelden

Zu erreichen sind wir unter:

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