Die Adoption im Ausland

Die Entscheidung für eine Adoption im Ausland kann vielerlei Gründe haben. Zum einen gibt es in Deutschland sehr viel mehr adoptionswillige Paare als zur Adoption freigegebene Kinder und die Adoptionswilligen sehen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Inlandsadoption als schier aussichtslos an, zum anderen können Paare die bereits leibliche oder adoptierte Kinder haben, einem ausländischen Kind eine Perspektive bieten, welche die für eine internationale Adoption freigegebenen Kinder in der Regel in ihrem Heimatland nicht haben.

 

Eine Auslandsadoption ist immer eine Inkognitoadoption, d.h. es gibt keinen Kontakt zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivfamilie.

 

Grundlage für alle Auslandsadoptionen ist das Haager Adoptionsübereinkommen, eine internationale Konvention zum Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Durch das Abkommen sollen Missbräuche wie Erpressung, Kinderhandel und Korruption bekämpft werden. Deutschland ist seit 2002 Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens.

 

Zu beachten gilt, dass die Adoption im Ausland im Gegensatz zur Adoption im Inland mit sehr hohen Kosten (Beglaubigungen, Apostillen, Gebühren, Flüge, Aufenthalten im Herkunftsland, Dolmetscher, etc.) verbunden ist.

 

Das Verfahren bei einer Auslandsadoption ist in verschiedene Schritte unterteilt:

 

  • Die Entscheidung für eine Adoptionsvermittlungsstelle
  • Das Bewerbungsverfahren einschl. Eignungsüberprüfung
  • der Kindervorschlag
  • je nach Land und Bestimmungen mehrere Aufenthalte im Heimatland des Kindes
  • nach erfolgter Adoption im Ausland die Anerkennung der Adoption in Deutschland
  • über Jahre regelmäßige Entwicklungsberichte ins Herkunftsland des Kindes

Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen sind die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, Jugendämter mit besonderer Zulassung sowie die für die internationale Adoption zugelassenen Vermittlungsstellen freier Träger. Gerade die zugelassenen Vermittlungsstellen freier Träger arbeiten in der Regel mit bestimmten Ländern zusammen. Die Herkunftsländer der Kinder haben oft eigene Bestimmungen über die Abwicklung einer internationalen Adoption in ihrem Land. Grundlage ist zwar das Haager Abkommen, jedoch gibt es gerade bei den Aufenthalten in den jeweiligen Ländern große Unterschiede. Dies kann mehreren Aufenthalten von jeweils 3-5 Tage bis zu mehrwöchigen oder sogar mehrmonatigen Aufenthalten im jeweiligen Land gehen.

 

Grundlage für das Bewerbungsverfahren bei einer Auslandsadoption ist die Eignungsüberprüfung der Adoptionswilligen. Die Eignungsüberprüfung erfolgt wie bei der Inlandsadoption durch das örtliche Jugendamt und dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Es wird überprüft, ob Bewerber und Bewerberinnen den spezifischen Bedürfnissen eines Adoptivkindes gerecht werden können. Dazu werden unter anderem Persönlichkeit, Gesundheit, Erziehungsvorstellungen, Wohnverhältnisse und wirtschaftliche Verhältnisse geprüft. Nach erfolgtem Bewerbungsverfahren werden sie als zugelassener Adoptionsbewerber für eine internationale Adoption im jeweiligen Land registriert.

 

Wurden sie im Herkunftsland des Kindes als für das Kind passender Bewerber ausgewählt, so erhalten Sie über die Vermittlungsstelle erste Informationen über das Kind. Der weitere Ablauf des Adoptionsverfahrens ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen im Herkunftsland. Es können mehrere oder auch längere  Aufenthalte im Herkunftsland erforderlich sein. Entscheiden sie sich dazu das Kind zu adoptieren, folgt in der Regel eine Gerichtsverhandlung und je nach Land die Einhaltung einer Rechtsmittelfrist.

 

Haben sie Adoption im Herkunftsland des Kindes abgeschlossen, ist nach erfolgter Einreise mit dem Kind in Deutschland die Anerkennung der Adoption in Deutschland notwendig.

 

Je nach Herkunftsland verpflichten sind über mehrere Jahre, teils bis zur Volljährigkeit Entwicklungsberichte in das Herkunftsland des Kindes zu übermitteln.

 

 

 

 

 

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