Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege sind die leiblichen Eltern oder das versorgende Elternteil aufgrund besonderer Umstände für eine kurze überschaubare Zeit nicht in der Lage, das Kind zu versorgen. Dies kann aufgrund eines Klinikaufenthaltes, einer Rehamaßnahme oder auch einer vorübergehenden Unterbringung in einer Haftanstalt vorkommen. Im Gegensatz zu Bereitschaftspflege/Dauerpflege ist hier die Rückführung in die Herkunftsfamilie nach Ablauf der jeweiligen Maßnahme angedacht. Daher wird auch während der kurzfristigen Unterbringung ein enger Kontakt zur Herkunftsfamilie gehalten. Die Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern wird bei Kurzzeitpflege nicht in Frage gestellt.

 

 

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