Bei der Vollzeitpflege/Dauerpflege unterscheidet man zwischen zeitlich befristeter Vollzeitpflege und zeitlich unbefristeter Vollzeitpflege.
Diese Form der Vollzeitpflege ist als zeitlich befristet anzusehen, da eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie das Ziel ist. Damit die Rückkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen kann, muss eine positive Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern von Seiten der Behörden möglich sein und die Herkunftseltern müssen gewillt sein, Hilfen in Anspruch zu nehmen und darauf hin arbeiten, dass sie in zeitlich absehbarem Rahmen wieder selbst in der Lage sind ihr Kind selbst zu erziehen und zu versorgen. Die Zusammenarbeit der Pflegeeltern mit den Herkunftseltern und den Behörden sollte zum Wohle des Kindes eng sein.
Wenn die Herkunftseltern trotz umfangreicher Hilfen nicht in der Lage oder willens sind, ihr Kind zu erziehen oder zu versorgen erfolgt eine dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie. Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie sollte aussichtslos sein. Die Pflegeeltern werden die Hauptbezugspersonen für das Kind, jedoch sollten die leiblichen Eltern einen am Wohl des Kindes orientierten Platz im Leben des Kindes haben. Kontakt- und Umgangsregelungen werden in der Hilfeplanung festgeschrieben, sollten jedoch das Zustandekommen einer sicheren Bindung des Kindes zu den Pflegeeltern nicht behindern.